Allgemeine Konditionen

Haftung

Der/Die MieterIn haftet für alle von ihm/ihr verursachten Schäden am Fahrzeug und dem Zubehör.

Versicherung

Warenversicherung ist Sache des Fahrzeuglenkers! Das Mietfahrzeug ist grundsätzlich Teilkasko und Haftpflicht oder Vollkasko versichert. Selbstbehalte gehen zu Lasten des Fahrzeuglenkers.

Haftpflicht Selbstbehalt: CHF 500.- für Haftpflicht und 1000.- für Vollkasko. 

Für Schäden am Fahrzeug, die nicht Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind, haftet der/die MieterIn. Wie zum Beispiel Kollisionsschäden.

Fahrzeugübernahme

  1. Schlüsselübernahme (gemäss mündlicher Abmachung).
  2. Fahrzeug-Benutzungsanleitung + Fahrzeugausweis im Handschuhfach.
  3. Ein Unfallprotokoll liegt im Auto auf.
  4. Pannendreieck und Notfallkoffer im Kofferraum.

Fahrzeugrückgabe:

  1. Am Ende der Fahrt volltanken.
  2. Abfall entsorgen.
  3. Alle Türen und Fenster schliessen.
  4. Fahrzeugschlüssel abgeben (gemäss mündlicher Abmachung)


Diverses

Rauchen im Fahrzeug verboten.

Polizeibussen werden in Rechnung gestellt.

Bei groben Vergehen wird Ihr Name bei der Polizei gemeldet.

Nutzlast nicht überschreiten! Höhe des Fahrzeuges beachten! Vor allem bei Brücken und Hausdächern. (Fahrzeugausweis im Handschuhfach beachten)

Die Fahrzeug-Benutzungsanleitung ist integrierter Bestandteil dieses Vertrags. Der/die MieterIn hat die Fahrzeug-Benutzungsanleitung für das Mietfahrzeug gelesen und hält sich daran.

Der/die MieterIn bestätigt mit seiner Unterschrift, dass nur Personen im Besitze eines gültigen und in der Schweiz zugelassenen Führerscheins das Mietfahrzeug lenken.

Der/die oben aufgeführte MieterIn bestätigt, mit Obgenanntem einverstanden zu sein.

Der Vermieter bestätigt, dem obgenannten Mieter das Fahrzeug zum Eigengebrauch zu überlassen.